Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motosleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kw/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 PS
Mindesalter : 16
Vorbesitz : -
Eingeschlossene Klassen : AM
Mindestalter 16 Jahre (15 ½ Führerscheinausbildung möglich)
Theorie bei Ersterteilung
Theorie bei Erweiterung
Praktische Mindestausbildung
Stufenaufstieg Nach 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 auf A2
Theorie bei Stufenaufstieg
Praktische Mindestausbildung
Mo. Di. Mi. & Do.: 17:00 bis 18:30 Uhr
Mo. & Mi.: 18:30 bis 20:00 Uhr