Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM , A1 , A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3,5 T zulässlige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindesalter : 18 (bF 17)
Vorbesitz : -
Eingeschlossene Klassen : AM , L
Sehtest bei Anmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
begleitendes Fahren mit 17 Jahren (Führerscheinausbildung mit 16 ½ möglich)
Theorie bei Ersterwerb
Theorie bei Erweiterung
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll 2 x 90 Min Unterricht am Tag nicht überschreiten.
Praktische Mindestausbildung
Ab jetzt können wir auch auf Automatik Fahrzeug Golf GTI ausbilden.
PKW und kleine LKW mit einem zGG von nicht mehr als 3,5t und nicht mehr als acht (außer Fahrersitz) Sitzplätzen
Mo. Di. Mi. & Do.: 17:00 bis 18:30 Uhr
Mo. & Mi.: 18:30 bis 20:00 Uhr