Fahrschule Carsten Bruns

AUSBILDUNG B17

DIE AUFLAGEN FÜR DEN FÜHRERSCHEIN AB 17 SIND

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
  • Die erwachsene(n) Begleitperson(en) muss(müssen) namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Es ist möglich, mehrere Begleitpersonen einzutragen.
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss mindestens seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Der Begleiter darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.