PRAKTISCHE AUSBILDUNG
DIE PRAKTISCHE FAHRAUSBILDUNG FAHREN WIR MIT UNSEREN SCHULUNGSFAHRZEUGEN HYUNDAI/BMW/MOTORRAD HONDA
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse B96 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:
- 3,5 Stunden a 60 Minuten für Grundaufgaben
- 1 Stunde a 60 Minuten im öffentlichen Verkehrsraum
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse B197 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:
- mind. 10 Stunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.
- Die restliche Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
- Zudem erfolgt eine 15 minütige Prüfung vom Fahrlehrer zum Nachweis, dass man den Schaltwagen bedienen kann.
Für die Klasse B196 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:
- mind. 5 Fahreinheiten à 90 Minuten
Erweiterung von A1 auf A begrenzt:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Erweiterung (Stufenaufstieg) von A1 auf A2 oder von A2 auf A:
- keine Sonderfahrten!!
- aber nur dann, wenn der Besitz der Fahrerlaubnis älter ist als 2 Jahre.