Fahrschule Carsten Bruns

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

DIE PRAKTISCHE FAHRAUSBILDUNG FAHREN WIR MIT UNSEREN SCHULUNGSFAHRZEUGEN HYUNDAI/BMW/MOTORRAD HONDA

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse B96 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:

  • 3,5 Stunden a 60 Minuten für Grundaufgaben
  • 1 Stunde a 60 Minuten im öffentlichen Verkehrsraum

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde   à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde   à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse B197 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:

  • mind. 10 Stunden à 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe müssen durchgeführt werden.
  • Die restliche Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.
  • Zudem erfolgt eine 15 minütige Prüfung vom Fahrlehrer zum Nachweis, dass man den Schaltwagen bedienen kann.

Für die Klasse B196 sind folgende Fahrten vorgeschrieben:

  • mind. 5 Fahreinheiten à 90 Minuten

Erweiterung von A1 auf A begrenzt:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Erweiterung (Stufenaufstieg) von A1 auf A2 oder von A2 auf A:

  • keine Sonderfahrten!!
  • aber nur dann, wenn der Besitz der Fahrerlaubnis älter ist als 2 Jahre.